AGB

  1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch, persönlich oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich. Die Bezahlung erfolgt vor Ort bzw. wenn von uns verlangt 14 Tage vor Tourantritt/Beginn der Veranstaltung auf das Konto Aktiv-Zentrum Bregenzerwald Lutz Schmelzinger Raiffeisenbank Bezau-Mellau-Bizau Blz. 37406 Konto-Nr.2.417.293 Swift-Code für EU – Überweisungen IBAN AT 52 3740 6000 0241 7293 BIC RVVGAT2B406
  2. Stornoregelungen
    Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht gegen eine Erklärung gegenüber dem Aktiv-Zentrum Bregenzerwald von dem Vertrag zurückzutreten. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so hat er folgende Entschädigung an das Aktiv-Zentrum Bregenzerwald Lutz Schmelzinger zu leisten: 20 Tage vor Tourbeginn 25% des Preises. Bei Rücktritt 19 bis 10 Tage vor Tourbeginn 50% des Preises. 9 bis 1 Tag 75% des Preises. Danach 100% des Preises.
  3. Gutscheine
    Angeforderte und zugesandte Gutscheine erhalten erst dann Ihre Gültigkeit, wenn der angeführte Gutscheinbetrag auf unserem Konto eingegangen ist.
  4. Alle Preise sind inklusive der derzeit gültigen Mwst. Sätze. Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls nicht anders angegeben.
  5. Teilnehmerzahl
    Für die Durchführung der jeweiligen Tour ist die Mindestteilnehmerzahl angegeben, wenn nicht angegeben mindestens 4 Teilnehmer. Sollte dies nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, bis spätestens 14 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurückzutreten bzw. bei kurzfristigen Buchungen im angemessenen Zeitrahmen.
  6. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-, Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung die eine Bergeversicherung inkludiert.
  7. Die Zeitangaben der Touren lassen sich nicht immer genau bestimmen sie gelten nur als Richtwert. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten. (z.B. Wasserstände, Witterungsverhältnisse, körperliche Fitness..)
  8. Haftung
    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
    Der Veranstalter haftet nur für Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  9. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen werden von der Tour ausgeschlossen.
  10. Zusatz für Rafting Kanadier und Funkajak Touren
    Jeder Teilnehmer muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Kanadier und Funkajak Touren keine Bootsführer vom Aktiv-Zentrum Bregenzerwald im Boot mitfahren und jeder Teilnehmer das Boot selber steuern muss. Es erfolgt eine Sicherheitseinweisung und eine Einschulung. Die Gruppe wird von einem Bootsführer im eigenen Boot begleitet. Alle Teilnehmer müssen die Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters befolgen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, die Tour wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können (z.B. zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer) abzubrechen oder abzuändern.
  11. Zusatz Fahrradschule
    Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Touren sind eine gesunde körperliche Verfassung und eine entsprechende körperliche Fitness. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich einen Helm zu tragen. Jeder Teilnehmer muss gewährleisten, dass sein eigenes Bike dem üblichen Sicherheitsstandard entspricht. Den Sicherheitsanweisungen des Tourenbegleiters ist Folge zu leisten und es ist ihm vorbehalten bei ungünstigen Wetterverhältnissen und bei anderen Vorkommnissen Programm und Routenänderungen vorzunehmen. Die Nutzung der Radparcours erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.
  12. Zusatz Hochseilgarten
    Jeder Teilnehmer muss an der Sicherheitseinweisung teilnehmen und den Anweisungen des Hochseilgartentrainers Folge leisten. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen können die betroffenen Teilnehmer vom Besuch des Hochseilgartens ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf Rückerstattung. Für die dadurch entstehenden Schäden, Verletzungen und Unfälle übernimmt der Betreiber keine Haftung.
    Jede Person muss sich stets mit den Karabinern selbst sichern. Eltern müssen sich über die sachgerechte Sicherung ihrer Kinder stets vergewissern. Die Sicherheitskarabiner müssen immer im Sicherungsseil oder im Seilrutschenseil eingehängt sein, es dürfen nie beide Karabiner gleichzeitig ausgehängt werden.
    Kinder im Alter von 8-10 Jahren (bis zu einer Körpergröße von 1,45)  müssen von einem Erwachsenen im Hochseilgarten begleitet werden.
    Lange Haare müssen zusammengebunden und Piercings im Bereich des Klettergurtes abgeklebt werden um ein Verklemmen zu vermeiden. Höchstzulässiges Körpergewicht der Teilnehmer ist 120 Kilo. Wir behalten uns das Recht vor den Betrieb der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen wie z.B. Sturm Gewitter Starkregen, zu hoher Wasserstand einzustellen.
  13. Zusatz für Wanderungen/Schneeschuhwanderungen/Höhlentouren
    Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Touren sind eine gesunde körperliche Verfassung, eine entsprechende körperliche Fitness. Der Teilnehmer verpflichtet sich Wanderausrüstung zu tragen. (knöchelhohe, feste Schuhe und Wanderbekleidung) Der Wanderführer oder Höhlenführer ist berechtigt bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Lawinengefahr oder bei anderen Vorkommnissen (z.B. fehlende Kondition) Programm und Routenänderungen vorzunehmen.
  14. Unsere Familienpreise gelten für Eltern mit ihren minderjährigen Kindern